Vorrangige Beurteilungskompetenz der Amtsveterinäre & Sofortige Vollziehung in Anordnungen gegenüber Tierhaltern - Warum

Shownotes

Viele Tierhalter gehen davon aus, dass ein Widerspruch gegen eine behördliche Anordnung zunächst alles stoppt. Doch im Tierschutzrecht ist das häufig nicht der Fall. Rechtsanwältin Gianna Chiappa erklärt in dieser Folge, was hinter der sogenannten „sofortigen Vollziehung“ steckt und warum Maßnahmen der Behörde häufig sofort umgesetzt werden müssen. Außerdem zeigt Gianna Chiappa, welche Rolle Eilverfahren spielen und welche Hürden Tierhalter dabei überwinden müssen.

https://kanzleichiappa.de/ https://tierimrecht.de/

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00:00:01:

00:00:10: In der letzten Episode ging es schon einmal darum, dass eine Veterinärbehörde einem Tierhalter Maßnahmen auferlegen kann und welche das sein können.

00:00:19: Heute sprechen wir über den Moment danach – über eine Situation die für Tierhalte existenziell sein kann!

00:00:25: Das Veterinäramt erlässt einen Bescheid, zum Beispiel ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot.

00:00:31: Und die Anordnung seine Tiere abzugeben.

00:00:34: Und unter dem Bescheids steht diese fortige Vollziehung wird angeordnet!

00:00:38: Und das heißt wahrscheinlich wenn ich damit nicht einverstanden bin dass sich Widerspruch einlege.

00:00:44: Also gegen eine tierschutzrechtliche Anordnung kannst du je nach Bundesland Widerspruch oder Klage einreichen und damit gegen die Anordnung vorgehen.

00:00:51: Und normalerweise ist es auch so, dass Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung haben – so nennt man das!

00:00:57: Das bedeutet dann, dass die angeordneten Maßnahmen von dem Tierhalter auch erst mal nicht befolgt werden müssen bis eben über das Rechtsmittelwiderspruch- oder Klager entschieden wurde.

00:01:06: Und die Behörden haben aber die Möglichkeit, so wie jetzt hier, wie du es gerade vorgelesen hast.

00:01:10: Da steht dem Bescheid dann drin, wörtlich diese fortige Vollziehung wird angeordnet und das ist meistens in den Anordnungen quasi der letzte Punkt.

00:01:19: Dann haben Widerspruch und Klage eben keine aufschiebende

00:01:22: Wirkung.".

00:01:24: Was bedeutet das für mich als Tierhalter?

00:01:27: Das bedeutet, dass du auch wenn du Widerspruch oder Klage einreichst und damit gegen die Anordnungen vorgehst.

00:01:33: Du die Anordnung in dem Bescheid trotzdem erstmal befolgen musst.

00:01:38: D.h.,

00:01:38: du kannst nicht den Ausgang des Verfahrens abwarten und man bleibt eben nicht bis zum Abschluss des Verfahns damit verschont.

00:01:45: Gibt es einen Grund warum das so geregelt wurde?

00:01:48: Im Tierschutzrecht soll das eben der Möglichkeit dienen, dass die Veterinärbehörde effektiv im Sinne der Gefahrenabwehr handeln kann.

00:01:55: Und der Tierhalter soll gerade nicht die Möglichkeit haben in dem Erwiderspruch oder Klage einreicht diese Vollziehung des Bescheides hinaus zu zögern.

00:02:04: Ist es jetzt Alltag?

00:02:05: Wie häufig kommt das in der Praxis vor, dass eine Behörde die sofortige Vollziehungen anordnet?

00:02:11: In Tierschutzfällen ist es tatsächlich so, dass es der Normalfall in der praxis ist.

00:02:16: also Die wenigsten Fälle sind so, dass die Behörde nicht die sofortige Vollziehung anordnen.

00:02:21: In den tierschutzrechtlichen Anordnungen habe ich es eigentlich immer.

00:02:25: Gibt es da Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehungen?

00:02:29: Ja, die Behürde muss zeigen, dass sie sich das Ausnahmecharakter bewusst ist.

00:02:33: also die müssen die Anordnung der sofortigem Vollziehungs schriftlich begründen.

00:02:38: Schriftlich!

00:02:38: Das ist wichtig für uns Anwälte natürlich so der erste Punkt den wir prüfen.

00:02:44: Und sie müssen halt eben mit dieser Begründung zeigen, dass Sie im Einzelfall geprüft haben ob das notwendig ist die sofortige Vollziehung anzuordnen und warum Sie sich dafür entschieden haben.

00:02:54: Und dass Sie sich eben dieses Ausnahmekaraktors bewusst sind.

00:02:58: Jetzt haben wir Eingangs dieses Beispiel und es droht die Wegnahme der Tiere.

00:03:03: gibt es irgendeine Möglichkeit wie ich das doch noch verhindern kann?

00:03:07: Genau, der Tierhalter hat die Möglichkeit einen Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.

00:03:14: Ich nenne das gegenüber den Mandanten immer vereinfachend gesagt EIL-Verfahren.

00:03:18: Das ist nicht ganz korrekt juristisch aber es veranschaulich das ganze sehr und verkürzt das auch so ein bisschen Und in so einem eilverfahren.

00:03:26: Ja, die sind von großer Bedeutung in solchen tierschutzrechtlichen Angelegenheiten.

00:03:30: Weil wie du schon gesagt hast ist droht die Wegnahme der Tiere in unserem Fallbeispiel jetzt.

00:03:35: Widerspruch und Klage helfen uns in dem Moment nicht um die Vollziehungen zu stoppen.

00:03:40: Und deswegen entscheidet der Ausgang des Eilverfahrens dann über den weiteren Verlauf.

00:03:44: was passiert dann weiter?

00:03:46: Genau eben ob die Behörde die Tiere wegnehmen darf, ob man den Bestand auflösen muss oder ob man eben erst mal das Hauptsache verfahren abwarten darf.

00:03:55: Wenn ich dann so ein Allverfahren einleite, dann dient das dazu die aufschiebende Wirkung wieder herzustellen und dass eben keine sofortige Fossilierung der Anordnung erfolgt.

00:04:04: Das Gericht trifft in so einem Allverfang eine vorläufige Entscheidung und entscheidet darüber gibt es einen Stopp Wird die Vollziehung gestoppt oder muss der Bescheid erst mal befolgt werden?

00:04:15: Es geht also nicht darum, dass in so einem Eilverfahren eine endgültige Rechtmäßigkeit der Maßnahme geprüft wird.

00:04:21: Sondern eben darum ob die Maßnahme sofort gelten soll oder ob der Tierhalter bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, also bis über seinen Widerspruch seine Klage entschieden wurde abwarten darf und er verschont bleibt.

00:04:33: Wie muss ich mir ein Eil Verfahren vorstellen?

00:04:36: was passiert dort?

00:04:37: Das ist ein sehr, sehr wichtiges Thema in solchen tierschutzrechtlichen Angelegenheiten und da liegt auch der Grund warum ich darüber so ausführlich sprechen möchte und dem auch eine ganz eigene Podcastfolge widmen wollte.

00:04:49: Weil auf der einen Seite es ist so... Ich habe ja gerade geschildert dass die Entscheidung im Allverfahren sehr sehr wichtig ist weil es sich darüber entscheidet bleiben die Tiere oder kommen sie weg?

00:04:58: quasi an unserem Fallbeispiel jetzt erklärt und Auf der anderen Seite sind die Anforderungen in einem All verfahren aber sehr hoch Und so Eilverfahren bergen für den Tierhalter tatsächlich einige Hürden, mit denen der Tierhalte im Zweifel vielleicht gar nicht so rechnet.

00:05:17: Was ich jetzt so gehört habe, das hört sich für mich an dass es in Tierschutzsachen ja irgendwie eine Art Besonderheit gibt was das Führen von Eil verfahren erschwert.

00:05:27: Ja genau das ist so und zwei Tierschutzzachen greifen zwei Aspekte ineinander die das Verfahren erschweren.

00:05:32: Die würde ich gerne einmal kurz Erklären, also es ist so in solchen verwaltungsgerichtlichen Allverfahren ganz grundsätzlich nicht nur in Tierschutzangelegenheiten findet nur eine sogenannte Summarische Prüfung statt.

00:05:42: Das heißt... Das gibt keine Beweisaufnahme in solchen Allverfahren.

00:05:46: Es werden keine Zeugen vernommen, es werden keine Sachverständigen Gutachten eingeholt.

00:05:51: Das Gericht schaut sich nicht alles eben bis ins letzte Detail an sondern ist prüft nur überschlägig ob die Maßnahme eben offensichtlich rechtmäßig oder offensächlich rechtswidrig ist.

00:06:01: das ist ein ganz anderer Prüfungsmaßstab der da angelegt wird.

00:06:05: Und das ist so, weil dieses Eilverfahren eben nur einen vorläufigen Charakter hat.

00:06:09: Das soll ja nicht final in der Sache entschieden werden, sondern eben nur über die Vollziehbarkeit bis zum Abschluss des Verfahrens.

00:06:17: Was bedeutet das jetzt für den Tierhalter?

00:06:20: Wie kann er sich verteidigen?

00:06:22: mit was kann er sie verteidigend?

00:06:23: Was kann er zu seinem Gunsten vorbringen?

00:06:26: und wie gehst du als Anwältin damit um?

00:06:29: Ja, also für den Tierhalter und natürlich auch für mich als vertreten der Anwältin in solchen Fällen bedeutet das eine ganz erhebliche Hürde.

00:06:36: Weil wir können in solchen Allverfahren eben weil es keine Beweisaufnahme gibt nur mit sogenannten Glaubhaftmachungen arbeiten.

00:06:43: Also das sind keine Beweise sondern das nennt sich Glaubhaftmachung in der Praxis.

00:06:47: Und um da man Vorbeispiele zu nennen was das so ist Das könnten zum Beispiel Unterlagen sein.

00:06:52: Also beispielsweise Tierarztrechnungen, tierzlische Befunde oder auch eidestattliche Versicherungen.

00:06:58: Wenn ich jetzt zum Beispiel im Hauptsache Verfahren ein Zeugen hätte der Aussagen würde, dann kann ich den Bitten mir fürs Eilverfahren eine sogenannte eidestadtliche Versicherung zu schreiben.

00:07:07: Ich kann zb auch Fotos verwenden und ich als Anwältin, ich schaue mir ganz genau an was das Veterinär dem Tierhalter denn vorwirft.

00:07:17: Daran muss ich mich dann orientieren und schauen was sich eben zugunsten des Tierhalters vorbringen kann in diesem Eil Verfahren.

00:07:24: Da.

00:07:24: an dieser Stelle kommt dann der zweite wichtige Aspekt zum Tragen, den ich eingangs erwähnt hatte und das ist tatsächlich eine Besonderheit in diesen tierschutzrechtlichen Angelegenheiten.

00:07:34: Denn dem Veterinäramt bzw.

00:07:37: dem Amtsveterinär kommt nach der Rechtsprechung eine sogenannte vorrangige Beurteilungskompetenz zu.

00:07:44: Was bedeutet das genau?

00:07:46: Kannst du mir das als Leinmal erklären.

00:07:49: Ja, das mache ich!

00:07:50: Also wenn ein Amtsveterinär eine Anordnung erlässt oder einen Sachbearbeiter des Veterinärams dann liegt dieser Anordnungen der Einschätzung des Amts-Veterinäres zugrunde.

00:07:59: also beispielsweise es gab ne Kontrolle.

00:08:01: Der Amts Veterinär hat vor Ort Tiere kontrolliert, hat Haltungsumstände kontrolliert und hat über diese Feststellungen die ihr bei dem Tierhalter gemacht habt zum Beispiel Notizen gemacht in kleines Gutachten geschrieben.

00:08:13: Deswegen ist wegen der medizinischen Ausbildung des Amtsveterinärs in der Rechtsprechung anerkannt, dass er eine sogenannte vorrangige Beurteilungskompetenz hat.

00:08:22: Wenn man das mir vereinfacht ausdrücken wollte dann ist es so das Verwaltungsgericht unterstellt erst mal das was der Amts-Veterinäre beim Tierhalter festgestellt hat in der Haltung erst einmal alles gegeben Und der Tierhalter hat zwar die Möglichkeit, diese Einschätzung des Armsveterinärs zu erschüttern.

00:08:38: Aber hieran sind tatsächlich im Verfahren also in der Praxis sehr hohe Anforderungen

00:08:43: gestellt.".

00:08:44: Das heißt von Seiten der Tier Halter reicht es nicht?

00:08:48: Zu sagen ich sehe das anders oder so war das nicht... Es braucht mehr!

00:08:52: Richtig genau!

00:08:53: Also man muss da wirklich ganz nah am Sachverhalt arbeiten und wirklich ganz akribisch schauen was wird dem Tierhalther denn genau vorgeworfen und entsprechend daran an sich lang hangeln, quasi schauen was kann ich zugunsten das Tierhalt das vorbringen um eben diese Feststellung des Anzwitterners zu erschüttern.

00:09:10: Also vielleicht mal ein Beispiel für uns?

00:09:12: Ich glaube das macht es vielleicht so bisschen greifbarer.

00:09:15: Ja also wenn dem Tierhalter zum Beispiel vorgeworfen wird dass er Zuhause ein krankes unbehandeltes Tier hat dann kann man zum Beispiel diesen Vorruf und diese Feststellung des Amtsveteriners erschüttern, indem man tierärztliche Unterlagen vorlegt.

00:09:29: Rechnungen vom Tierarztbehandlung unterlagen also irgendwas um zu beweisen dass das nicht zutrifft.

00:09:35: wenn ich jetzt zum beispiel es gibt ja auch Dinge die man nicht unbedingt im Tierarz zeigt sondern Zuhause macht also jetzt zum Beispiel die Thematik Ohren bei Hunden ist dann ein ganz gutes Beispiel.

00:09:46: Natürlich, die müssen ab einem gewissen Punkt zum Tierarzt.

00:09:48: aber so die Reinigung

00:09:49: z.B.,

00:09:50: die kann ja der Wunderhalter auch regelmäßig zu Hause machen und da könnte es z. B. sein, da hat man keine Tierarznechnungen drüber, dass man vielleicht sagt okay das können mir Zeugen bestätigen.

00:10:02: Zum Beispiel was weiß ich mein Mann?

00:10:03: Meine Kinder meine Nachbarin, die das mitbekommen hat und sagt Ja ich weiß!

00:10:07: Der Tierhalter reinigt regelmäßig die Ohren.

00:10:10: als Beispiel jetzt

00:10:11: Ich höre hier immer Unterlagen, Rechnungen, dann Bestätigungen, eidestadtliche Erklärungen.

00:10:18: Das heißt im Allverfahren habe ich nicht die Möglichkeit dass jemand persönlich vorsprechen kann?

00:10:22: Richtig!

00:10:23: Genau und das ist auch genau der Punkt wo diese beiden Aspekte zusammen treffen.

00:10:28: Ich hab eben im All verfahren nur diese somarische Prüfung, diese vorläufige Prüfungen und kann nun mit Glaubhaftmachungen arbeiten.

00:10:35: Hab also total eingeschränkte Möglichkeiten zum Darlegen und Beweisen im All Verfahren Und gleichzeitig habe ich aber im Raum stehen diese vorrangige Beurteilungskompetenz der Amtsveterinäre, welche ich eben erschüttern muss.

00:10:49: Im Allverfahren dann eben nicht die Möglichkeit der Beweisaufnahme.

00:10:53: das ist eine faktisch hohe Hürde für den Antragsteller im All verfahren und natürlich auch für mich als Anwältin wenn ich solche Anträge schreibe.

00:11:01: Was bedeutet das in der Praxis?

00:11:03: Wie sieht da deine Arbeit aus?

00:11:05: Ich muss mir die Bescheide sehr genau anschauen.

00:11:08: Ich muss mir sehr genau anschaun, was wird dem Tier halt hervorgeworfen?

00:11:12: und muss dann... die Akte prüfen und mit dem Tierhalter besprechen, was wir diesen Vorwürfen entgegenbringen können.

00:11:19: Und wenn es da nicht wirklich etwas gibt, was ich im Eilverfahren habe – also eiderstattliche Versicherung, Tierarztunterlagen, Fotos – dann muss ich mir tatsächlich sogar überlegen und auch den Tierhaltern vielleicht raten dass das keinen Sinn macht so ein Eil-Verfahren zu führen.

00:11:34: Das ist meine erste Entscheidung und wenn ich mich aber dazu entscheide Und mit dem Tierhalterbesprecher, wir versuchen das mit dem Eilverfahren.

00:11:41: Dann muss ich eben ganz nah am Sachverhalt arbeiten und ganz viele Klaupfhaftmachungen sammeln so viel wie möglich eben um den Gericht etwas an die Hand zu geben zugunsten des Tierhalters zu entscheiden.

00:11:51: Was ich jetzt für alles gehört habe dieses dieses Eil Verfahren Das ist ja somit dann eigentlich die wichtigste Phase in dem Ganzen.

00:11:59: Genau dass es so also Umso schwieriger ist und beziehungsweise gewichtiger ist diese Thematik auch weil Es ist eben Die Entscheidung darüber, ob die Anordnung erst mal befolgt werden muss.

00:12:11: In unserem Fallbeispiel, ob Tiere weggenommen werden zum Beispiel und das ist natürlich dann in diesem Allverfahren was so wichtig ist Dann diese beiden faktischen Hürden zu haben mit der somarischen Prüfung und der vorrangigen Beurteilungskompetenz der Amtsveterinäre.

00:12:28: Das ist natürlich auch entsprechend misslich sage ich mal.

00:12:31: Ich habe zwar schon erlebt dass Gerichte im Hauptsache verfahren ihre Entscheidungen abweichend treffen, also dass die zum Beispiel sagen im Eilverfahren.

00:12:38: Ne!

00:12:40: Wir geben dem Antrag nicht statt.

00:12:42: Die Vollziehung bleibt bestehen diese Fortige und dann im Hauptsache Verfahren nach einer Beweisaufnahme das nochmal ihre Auffassung da ändern.

00:12:51: Aber es ist natürlich schon so, dass wenn ich eine ablehnende Entscheidung im Allverfahren habe dann stetig gewissermaßen im Weg sag' ich mal.

00:12:57: Also das ist dann auch oft das erste Argument auf das sich Behörden dann stützen, dass sie eben versuchen darauf hinzuwirken und dass das Gericht ja einfach pauschal an dieser Entscheidung im all verfahren festhält.

00:13:08: also wenn ich dann später in Klage verfahren bin, dann lese ich ganz oft in Schrift setzen, dass die Behörde schreiben Ja aber es gibt doch ne Entscheidung um den All Verfahren.

00:13:16: Das muss genau so bestehen bleiben.

00:13:17: Also, es wäre das schon in Stein gemeißelt quasi und ich muss dann eben im Hauptsache Verfahren entsprechende Anstrengungen unternehmen die dann wieder zu kippen und diese Rechtsauffassung eben zu ändern.

00:13:28: Jetzt sind ja diese Verfahren durchaus dein Alltag Und du siehst viele Tierhalter.

00:13:32: gibt es denn da so typische Irrtümer Die immer wieder kommen oder typische Dinge die Du einfach immer wieder erklären musst?

00:13:40: Ja, das ist definitiv der Fall.

00:13:42: Also immer wenn ich sowas auf dem Tisch habe sind es eigentlich ähnliche Momente oder ähnlichen Dingen die ich erklären muss, die ich richtig stellen muss.

00:13:50: also ein ganz ganz weit verbreiteter Irklaube ist einfach man legt Widerspruch und oder Klage ein Und dann passiert erst mal nichts.

00:13:56: und tatsächlich ist auch so vor den Verwaltungsgerichten besteht ja kein Anweis zwang Das heißt rein theoretisch kann Ein Tierhalter selber Klage einreichen oder, also wenn es im Bundesland keinen Widerspruch gibt.

00:14:08: Den Widerspruch bei der Behörde kann er sowieso selber machen.

00:14:11: Er kann auch selber versuchen so einen Allverfahren zu führen.

00:14:14: Dieses Verständnis Klage und Widersprüch reichen das habe ich ganz oft und oftmals kommen Leute dann auch zu mir die sagen ja ich hatte doch Wiederspruch eingelegt jetzt sind meine Tiere weggenommen worden und dann haben wir eben Das Problem dass sich erklären muss aber da ist kein all verfahren geführt worden.

00:14:29: manchmal erlebe ich tatsächlich auch so Mandanten anwaltlich vertreten sind und der Anwalt kein Allverfahren eingeleitet hat, weil er um diese Thematik nicht wusste mit der aufschiebenden Wirkung.

00:14:41: Das zweite was ich sehr häufig habe ist dass man das Mandanten denken wenn man so ein Eilandtrag bei Gericht einreicht dann wird einfach alles nochmal komplett geprüft durch das Verwaltungsgericht.

00:14:52: Und es ist zwar schon grundsätzlich so, dass wir im Verwaltungerecht den sogenannten Amtsermittlungsgrundsatz haben Aber durch diese vorrangige Beurteilungskompetenz der Amtsveterinäre in den Tierschutzsachen kommt es da nicht so wirklich drauf an.

00:15:05: Also, wenn man diesen Feststellungen der Amtesvaterinäre nicht substanziiert entgegentritt dann bleibt's eben erst mal bei dem was die Amts-Veterinär feststellt und was er seiner Verfügung zugrunde legt Und das greift das Gericht dann auch genauso in seinem Beschluss auf.

00:15:21: Das nächste was ich noch sehr oft habe ist dass die Mandanten oder Tierhalter denken Es reicht, wenn sie einfach anderer Auffassung sind als der Amtsveterinär.

00:15:31: Also wenn Sie sagen ja ich sehe das einfach anders aber das reicht nicht.

00:15:35: also es ist wirklich ganz wichtig dass dieses Pauschale bestreiten oder etwas anders sehen nicht ausreichend und damit wird man vor Gericht in einem Allverfahren keinen Erfolg haben.

00:15:47: Jetzt haben wir heute diese Wichtigkeit des Allverfahns in diesem Podcast glaube richtig gut plakativ von dir dargestellt bekommen, gibt es trotzdem vielleicht am Schluss noch mal so eine Zusammenfassung der typischen Fehler im Allverfahren.

00:16:01: Ja, die gibt es auf jeden Fall.

00:16:02: Also ganz wichtig ist oder beziehungsweise ein sehr typischer Fehler ist wenn nur emotional argumentiert wird.

00:16:09: das liegt natürlich nah für den Tierhalter.

00:16:12: gerade wenn eine Wecknahme von Tieren im Raum steht dann ist es noch hoch emotionale Angelegenheit.

00:16:17: aber Es ist eben Ganz wichtig zu verstehen dass eine reine Emotional Argumentation überhaupt nicht ausreichend ist in so einem Allverfahren.

00:16:25: Ein typischer fehler ist dass ne saubere Auseinandersetzung mit dem Bescheid fehlt.

00:16:29: und Ganz wichtig zu verstehen ist, dass das Gericht ... Das braucht keine Empörung.

00:16:34: Das fällt unter die Thematik emotional argumentieren.

00:16:37: Sondern es brauchen wirklich Ansatzpunkte, die sich an den im Raum stehenden Monierungen des Amtstierarztes orientieren.

00:16:44: und ein weiterer typischer Fehler sind, dass man sich eben anwaltliche Hilfe zu spät holt oder gar einen Eilverfahren selbst führt.

00:16:51: Also ich hab's tatsächlich noch nie erlebt, dass ein Mandant ohne Anwalt für sich entschieden hat.

00:17:01: Das war Tier im Recht, der Podcast mit der Expertin für Recht rund ums Tier.

00:17:06: Rechtsanwältin Jana Japa.

00:17:09: Alle Informationen

00:17:10: aus diesem Podcast dienen der

00:17:12: allgemeinen Information.

00:17:13: Sie

00:17:14: stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können und sollen

00:17:18: diese auch nicht

00:17:19: ersetzen.

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