Beißvorfälle und ihre Folgen

Shownotes

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und es ist passiert: Der Hund hat zugebissen. Doch welche rechtlichen Lawinen tritt ein Beißvorfall los? Gianna Chiappa erklärt in dieser Episode die drei Ebenen der Konsequenzen: Von ordnungsbehördlichen Maßnahmen wie Maulkorb- und Leinenzwang über zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen bis hin zum Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Erfahren Sie außerdem, warum die Akteneinsicht so entscheidend ist und warum ein Beißvorfall in einem fremden Bundesland die Zuständigkeit der Behörden kompliziert machen kann.

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00:00:01: Tier im Recht, der Podcast mit der Expertin für Recht rund ums Tier.

00:00:05: Rechtsanwältin Jana Japa!

00:00:09: Dann lass uns heute in der Episode mal über das sprechen was letztendlich durch irgendeine Situation fast jedem Hundehalter passieren kann.

00:00:17: man ist mit dem Hund unterwegs und es kommt zu einem weiß Vorfall und jetzt nehmen wir an dass es passiert.

00:00:25: Was kommt denn da als Halter auf mich zu oder was kann passieren?

00:00:28: Das ist ein sehr gutes Thema.

00:00:31: Also es können tatsächlich verschiedene Sachen passieren und das hängt letztlich davon ab, auch was es genau für eine Situation war.

00:00:37: Insbesondere ob ein Hund gebissen wurde oder ob auch ein Mensch gebissen würde – das erkläre ich gerne!

00:00:44: Also es gibt tatsächlich so, ich sage mal ganz grob drei Komponenten, die da im Raum stehen.

00:00:49: Das erste, was passieren könnte, ist mal wieder eine Behördenthematik und zwar gibt es in Deutschland, in jedem Bundesland ein unterschiedliches Landesrecht zum Thema gefährliche Hunde.

00:01:01: Das ist ja z.B das Landeshundegesetz in Rheinland-Pfais, wir haben das Niedersächsische Hundegesetze in Niedasachsen und so weiter Und da hat jedes Bundesland die Möglichkeit eigene Regelungen zu treffen Was denn ist wenn ein gefährlicher Hund da ist?

00:01:16: Und dass es kommt unter anderem zum Tragen Wenn ein Hund eben gebissen hat oder wenn sie zu einem Vorfall gekommen ist sag ich mal allgemein Anders als das, was wir in den letzten Folgen hatten.

00:01:29: Da haben wir ja über das Tierschutzgesetz gesprochen.

00:01:31: Das ist ein Bundes-Gesetz, das ist in jedem Bundesland gleich und die Landeshundegesetze – das ist aber etwas, dass es auf Länderebene geregelt.

00:01:39: Und deswegen haben wir da in Deutschland eben ein unterschiedliches Gesetz.

00:01:46: Danach richtet sich dann quasi was passieren kann, wenn ein Hund gebissen hat oder generell, wenn es einen Vorfall mit einem Hund gegeben hat.

00:01:53: Das sind zum Beispiel solche Sachen wie der Hund kann als gefährlicher Hund eingestuft werden, es kann Leinenzwang verhängt werden, das kann ein Maulkopfzwang Es kann eine Eiltungsuntersagung zum Beispiel angeordnet werden.

00:02:07: und eine ganz wichtige Thematik ist, in manchen Bundesländern braucht man wenn der eigene Hund als gefährlicher Hund eingestuft ist eine sogenannte Halterlaubnis um den noch halten zu dürfen.

00:02:18: Und darüber hinaus ist mal losgelöst von dieser behördlichen Thematika können wir gerne um ausführlicher drüber sprechen.

00:02:24: aber es kann dann noch weitere Dinge im Raum stehen.

00:02:27: Zum Beispiel könnte eine zivilrechtliche Angelegenheit entstehen, nämlich wenn jemand zum Beispiel Tierarztkosten als Schadensersatz gelten macht oder die eigene Kleidung kaputt gegangen ist.

00:02:38: als Schadenersatz vielleicht, wenn ein Mensch gebissen wurde auch in Schmerzensgeld und wenn ein Menschengebissen wurde kann es tatsächlich auch sein dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung zum Ingang gesetzt wird.

00:02:51: Jetzt mag ich gerade noch auf einen Eingangsatz von dir nochmal zurückkommen, weil du hast jetzt gerade gesagt wenn ein Mensch gebissen worden ist.

00:02:57: Ist es ein Unterschied ob das Tier verletzt wurde oder der Mensch hat das andere Konsequenzen?

00:03:02: Insofern schon, denn im Strafrecht ist nur quasi ja der bis am Menschen strafrechtlich relevant.

00:03:11: Wir haben da keinen Straftat bestanden.

00:03:14: und wenn ein Tier gebissen wurde, weil die Körperverletzung kann nur zulasten eines Menschen begangen werden.

00:03:20: Und die Sachbeschädigung, was da höchstens in Frage käme, die kann man nur vorsätzlich begehen.

00:03:26: Also eine fahrlässige Sachbescheidigung ist nicht strafbar.

00:03:29: Deswegen haben wir diese strafrechtlichen Ermittlungsverfahren immer nur, wenn ein Mensch gewissen oder verletzt wurde.

00:03:35: Dann schauen wir auf diese Situation.

00:03:37: Ein Mensch wurde verletzt, ich habe jetzt ganz viele Dinge gehört was alles passieren kann.

00:03:42: Schauen Sie das als Auflagen, Schmerzensgeld und wahrscheinlich mit das Heftigste ist dann wenn es sogar zu einem Strafverfahren kommt?

00:03:49: Ja tatsächlich ist das Straf Verfahren meistens das was für die Hunderhalterer belastendsten empfunden wird.

00:03:56: Für uns in der Praxis sind das aber tatsächlich die Verfahren die meistens am besten zu händeln sind.

00:04:02: weil gerade wenn mit dem es noch keinen Vorfall gegeben hat, wo der Heiter unter nicht damit rechnen musste.

00:04:09: Weil das ein gut sozialisierter Hund ist, der immer verträglich war!

00:04:13: dann ist der Vorruf, den dem Menschen gemacht werden kann.

00:04:16: Also ob der Mensch eine Fahrlässigkeit an diesem Vorfall trifft oftmals vom Tisch zu bekommen und das ist tatsächlich ich würde sagen in achtundneinzig Prozent der Fällen bei uns auch der Fall gewesen dass man das außergerichtlich vom Tisch bekommen hat und es Verfahren eingestellt wird.

00:04:31: Das ist natürlich anders.

00:04:33: wenn ich jetzt zum Beispiel ein Hund habe wo der Halter weiß neigt zum Beisen oder der ist nicht so ohne.

00:04:41: Es hat vielleicht schon mal einen Vorfall gegeben, dann ist es natürlich was anderes.

00:04:45: aber das ist tatsächlich relativ selten.

00:04:49: und letztlich meine ich dass die Verfahren, die in der Praxis wirklich anbelastend sind diese Thematik mit der Einstufung als gefährlicher Hund ist weil den manchen Gebieten muss man für gefährliche Hunde auch eine höhere Hundesteuer zahlen zum Beispiel aber auch die Thematik zum Beispiel Leinen und Mahlkopfzwang.

00:05:08: Wenn ich meinen Hund mit Leinen UND Mahlkopf führen muss, oftmals eine kurze Leine oder vielleicht einen jungen Hund, dann kriege ich den ja gar nicht so richtig ausgelastet.

00:05:19: Und viele haben damit das größte Problem.

00:05:24: Wenn aber so ne Auflage im Raum ist, dann habe ich auch gar keine Wahl.

00:05:28: Das heißt wenn ich mit meinem Hund im öffentlichen Raum bin, dann muss ich mich daran halten!

00:05:32: Wenn das irgendwann mal bestandskräftig ist... Ja, jetzt ist es aber natürlich so wie bei jedem anderen behördlichen Verfahren.

00:05:40: in der Regel wird man erst mal angehört.

00:05:42: Man bekommt dann ein Schreiben von der Behörde je nach Bundesland Es ist das Veterinäramt oder das Ordnungsamt.

00:05:49: und die fragen dann erstmal Wie ist denn der Sachverhalt aus deiner Sicht gewesen?

00:05:53: Tierhalter vielleicht gibt's schon eine Erstmaßnahme Aber dann Rufen die ersten Mal den Sachverhalten Hören einen an und dann entscheiden sie erlassen wir eine verfügung oder nicht.

00:06:05: Und die ist natürlich auch nochmal rechtsmittelfähig, sprich ich kann Widerspruch oder Klage einreichen und mich versuchen dagegen zu wehren.

00:06:14: das heißt Ich kann die Situation schildern, ich kann darlegen dass es vielleicht ein Beisen nicht ohne begründeten Anlass war.

00:06:22: In nicht jeder Fall ist da ja ganz klar.

00:06:24: Ganz oft habe ich vielleicht auch eine Rangelei zwischen Hunden oder eine Situation, wo mehrere Hunde dran beteiligt sind und es gar nicht so klar ist, welcher Hund da dran schuld ist, welche hat Maßnahmen verdient, sage ich jetzt mal aufgrund seines Verhaltens?

00:06:40: Und da kann man schon... versuchen, was dran zu machen und wir raten tatsächlich auch immer dazu eine Stellungnahme abzugeben.

00:06:49: Wir holen uns die Akteneinsicht wie eigentlich immer das habe ich jetzt schon öfter erzählt im Podcast um zu sehen was liegt der Behörde denn überhaupt vor?

00:06:57: Was hat denn vielleicht der andere Hunderhalter geschildert?

00:07:00: Was haben denn etwaige Zeugen schon geschilderd?

00:07:02: Und dann geben wir ne Stellungname ab weil Hintergrund ist selbst wenn wir diese Einstufung eines gefährlicher Hund oder Auflagen nicht final vom Tisch bekommen.

00:07:14: Der Hund ist ja... vielleicht noch mal.

00:07:18: Es kann ja immer nochmal zu einer Situation kommen im Leben des Hundes und wenn man dann irgendetwas unkommentiert gelassen hat, ist es halt eben einfach so in der Behördenakte Und für weitere Vorfälle würde es dann einfach so herangezogen und unterstellt.

00:07:32: und wenn dann die Situation aber anders war als sie die Behörde wiedergibt und das würde ich tatsächlich sagen ist in fast allen Fällen so dass meine Mandanten mir sagen Nee, das stimmt so nicht!

00:07:41: Ist ein bisschen anders gewesen.

00:07:43: Deswegen Rateln wir schon immer dazu, es nicht einfach so hinzunehmen oder zumindest eine Stellungnahme abzugeben falls noch mal was sein sollte.

00:07:54: Aber ist auch so dass man Verfahren hat wo man durchaus da anpackt und mit Schilderungen der Situation das entsprechend vom Tisch bekommt.

00:08:06: Jetzt höre ich Landesrecht fallen mir noch ganz knifflige Dinge ein.

00:08:10: Was passiert denn, wenn ich einen Beißvorfall in einem Bundesland habe, in dem ich gar nicht lebe?

00:08:16: Es lädt so ein bisschen ein weil landesrecht das heißt wenn ich in irgendeiner Region wohne überschreite täglich Landesgrenzen.

00:08:24: was betrifft mich dann?

00:08:26: natürlich handelt die Behörde grundsätzlich die für dich als Hundehalter zuständig ist es aber tatsächlich nicht so hundert prozent in Einsatz sage ich mal zu beantworten.

00:08:38: Stell dir vor, zum Beispiel könntest du ja auch längere Zeit dich irgendwo aufhalten.

00:08:43: Dann wird geschaut ist der Hund dazu Besuch es da vielleicht eine Mithaltung gegeben?

00:08:49: dann muss man schauen welche Behörde ist zuständig?

00:08:51: ich hatte letztens ein Fall Da hat der Hund im Zuständigkeitsbereich von Behörden A gelebt war aber gemeldet in Gemeinde B und letztlich sind die sich bis heute nicht einig geworden werden da jetzt ne Verfügung erlässt.

00:09:06: Also das ist in der Praxis tatsächlich sehr, sehr knifflig.

00:09:10: In der Regel ist es und macht es die Behörde wo der Hund eben gehalten wird.

00:09:16: Ja.

00:09:17: Okay aber natürlich landesrecht bringt natürlich diese Probleme logischerweise mit sich?

00:09:22: Natürlich ist ja dann auch so wenn ich zum Beispiel umziehe mit einem Hund der hat im Bundesland bei Gemeinde eine Auflage bekommen, ist als gefährlich eingestuft.

00:09:33: Was passiert denn wenn ich umziehe in ein anderes Bundesland zum Beispiel?

00:09:37: Das hat man in der Praxis nicht selten und es ist so.

00:09:40: die Gefährlichkeits-Einstufung.

00:09:42: wir sagen immer, die haftet dem Hund an, sag' ich mal also es hilft nicht einfach in ein anderer Bundeslands zu ziehen und dann ist das alles verpufft sondern tatsächlich kann es schon auch sein dass sich die Behörden untereinander informieren und man muss dann auch aufpassen, dadurch dass die Landesgesetzgebung da unterschiedliche Anforderungen hat.

00:10:05: Das ist natürlich auch im Bereich der Listenhunde ein Thema.

00:10:09: Muss ich damit nach dem Landesrecht orientieren?

00:10:11: Brauche ich eine Halterlaubnis

00:10:13: usw.?

00:10:15: Was tatsächlich dieser Flickenteppich bezüglich dieser Landesgesetz-Gebung bedeutet, man muss diese Gesetze genau auf dem Schirm haben.

00:10:24: Es gibt zum Beispiel, wenn ich einen Leinen- und Malkorbzwang habe auch die Möglichkeit ein Wesenstest zu machen.

00:10:30: Und den wieder aufheben zu lassen.

00:10:32: solche Geschichten was eine ganz wichtige Thematik ist finde ich das Prozedere es oftmals.

00:10:39: ein anderes.

00:10:40: also in vielen Bundesländern wird man als Halter dann zum Sachverhalten fragt Was ist passiert?

00:10:47: schaut die Behörde sich vielleicht erst mal den Hund an.

00:10:50: Da kommt dann entweder ein Amstierarzt, der den Hund anschaut oder die Polizei-Hundestaffel, je nachdem wer da zuständig ist.

00:10:57: und das ist aber nicht in jedem Bundesland so.

00:11:00: zum Beispiel in Niedersachsen wird nach Aktenlage entschieden.

00:11:05: Das heißt sie gucken sich gar nicht den konkreten Hund an.

00:11:08: Ist er gefährlich?

00:11:09: Sondern wenn der quasi gebissen hat ist nicht wegzudiskutieren, dann wird der eingestuft Punkt.

00:11:18: Und da braucht man auch nicht groß irgendwelche Verfahren zu führen, weil der Verhalter steht fest.

00:11:26: Man muss es sich natürlich angucken.

00:11:27: aber Niedersachsen ist das zum Beispiel ganz besonders problematisch was das angeht.

00:11:33: Das heißt aber wenn ich weiß mein Hund ist vielleicht betroffen von Gesetzgebung und ich ziehe um oder ich bewege mich in näheren Bundesländern Hilf euch, sich alle regeln und zumindest mal anzuschauen.

00:11:46: Genau also da lohnt es sich auf jeden Fall der Blick in die gesetzlichen Regelungen.

00:11:51: aber wenn da Unsicherheiten bestehen ich habe das ja auch schon häufiger gesagt dann finde ich lohnt dass sich immer oder ist es ratsam sich bei der neuen zuständigen Behörde zu erkundigen unten Auskunft darüber einzuholen ob da seitens des Hundehalters Handlungsbedarf besteht.

00:12:08: Das war Tier im Recht Der Podcast mit der Expertin für Recht rund ums Tier, Rechtsanwältin Jana Japa.

00:12:16: Alle Informationen aus diesem Podcast dienen der allgemeinen Information – sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können und sollen diese auch nicht ersetzen!

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