Besonderheiten der Hundegesetze in den Bundesländern
Shownotes
In dieser Folge von „Tier im Recht“ spricht Rechtsanwältin Gianna Chiappa über die rechtlichen Rahmenbedingungen der deutschen Hundegesetzgebung.
Nachdem sie in der letzten Episode allgemein über die Einstufung als gefährlicher Hund gesprochen hat, zeigt sie heute die deutlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern auf.
Es geht unter anderem um diese Themen:
Rheinland-Pfalz: Warum eine versäumte Halteerlaubnis direkt zur „illegalen Hundehaltung“ führt und was man unter einem „berechtigten Interesse“ für Listenhunde versteht.
Niedersachsen: Gianna erklärt, warum dieses Land ohne Rasseliste auskommt und stattdessen auf Sachkundenachweise und Versicherungspflicht für alle setzt.
Hessen: Hier blickt sie auf die besonders lange Rasseliste und die strikte Regelung, nach der gefährliche Hunde nur einzeln ausgeführt werden dürfen.
Baden-Württemberg: Gianna erklärt die Unterscheidung zwischen „Kampfhunden“ und „gefährlichen Hunden“ sowie die Gefahr durch unkontrolliertes Hetzen von Wild.
Mit dieser Folge gibt es wertvolle Tipps für Hundehalter, besonders wenn ein Umzug in ein anderes Bundesland bevorsteht.
Transkript anzeigen
00:00:01:
00:00:10: In der letzten Podcast-Episode haben wir einmal kurz und allgemein darüber gesprochen, was wohl im Raum steht wenn ein Hund gebissen hat bzw.
00:00:18: es einen Vorfall mit einem Hund gegeben hat.
00:00:21: Da ging es unter anderem darum dass ein Hund als gefährlich eingestuft werden kann.
00:00:26: Du hattest erwähnt, dass jedes Bundesland eigene Regelungen getroffen hat und heute hast du uns auch ein paar Besonderheiten aus den einzelnen Bundesländern mitgebracht.
00:00:35: Ja genau ich dachte vielleicht könnten wir so mal ganz gut aufzeigen wie unterschiedlich denn die Regelung in Details und Norsen in den einzelne Bundesländer tatsächlich sind.
00:00:46: Meine Kanzlei ist ja in Rheinland-Pfalz, in Bodenheim bei Mainz Deswegen mal mit Rheinland-Pfalz an und greifen da mal ein bisschen was raus.
00:00:57: Insbesondere wollte ich mal etwas dazu sagen, wie der Ablauf einer solchen Gefährlichkeits-Einstufung in Rheinlands-Pfals ist.
00:01:05: Also in Rheinland-Falz ist es so, dass wenn ein Hund als gefährlich eingestuft wurde dann benötigte Halter für den Hund eine sogenannte Halterlaubnis um den Hund nach der Gefährlichkeitseinstuffung überhaupt noch halten zu dürfen.
00:01:18: Jetzt
00:01:19: kann es ja sein, dass ich in einem Bundesland ziehe.
00:01:21: Ich weiß überhaupt nicht was dort für Regeln gelten und beantrage diese Haltererlaubnis nicht weil ich's vielleicht nicht weiß.
00:01:28: Genau!
00:01:29: Es ist so wenn die Erteilung der Halterlaubnis... ...nicht mit erhalt des Bescheides über die Gefährlichkeits-Einstufungen mit beantragt wird dann entsteht eine sogenannte illegale Hundehaltung Und die Behörde ist dann zur Wegnahme dieses Hundesberechtigt.
00:01:45: Das ist zum Beispiel auch so, wenn ein Listenhund ohne Erlaubnis gehalten wird.
00:01:50: Dann besteht auch eine illegale Hundehaltung die dann zur Wegnahme berechtigt.
00:01:56: Ich habe noch ein paar weitere Beispiele aus dem Rheinland-Pfälzischen Hundegesetz mitgebracht.
00:02:02: und zwar ist es so dass das Rheinlands Fälzische Hundegesetz für gefährlich eingestufte Hunde einen Leinen- und Malkopfzwang schon aus dem Gesetz vorsieht.
00:02:12: Das heißt, die Behörde muss das nicht mit einem individuellen Verwaltungsakt anordnen, sondern wenn der Hund eingestuft ist als gefährlich, dann greift diese Maßnahme quasi schon aus den Gesetzen.
00:02:26: Und es ist auch so, dass sich aus dem Gesetzentwurf heraus ergibt, nur von einer zuverlässigen Person geführt werden darf und die muss darüber hinaus auch noch das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
00:02:40: Es ist so, die Zuverläßigkeit... Ich weiß gerade gar nicht ob wir da schon mal drüber gesprochen haben.
00:02:46: deswegen sage ich nochmal kurz was dazu und zwar eine Zufallessigkeit.
00:02:50: Das muss man im Zweifel nachweisen und dass tut man indem man ein sauberes Führungszeugnis vorliegt.
00:02:58: Und genau, achtzehn Jahre alt muss man auch noch sein.
00:03:01: In Rheinland-Pfalz ist es auch so, da gibt's eine sogenannte Rasseliste.
00:03:05: Das bedeutet dass bei bestimmten Rassen wie jetzt zum Beispiel dem American Staffordshire Terrier eine Gefährlichkeit Kraftgesetzes vermutet wird und für die Haltung von Hunden dieser im Gesetz genannten Ras benötigt man dann auch eine Halterlaubnis?
00:03:19: ganz grundsätzlich
00:03:20: Und wie läuft das ab?
00:03:21: Das heißt eine solche Halterlaubnis beantrage ich einfach
00:03:25: Genau, also der Antrag auf diese Halterlaubnis muss schon vor Aufnahme der Haltung des Hundes gestellt werden.
00:03:32: Problematisch ist hier tatsächlich dass das Rheinland-Pfälzische Landeshundegesetz sowie manche andere Bundesländer auch ein sogenanntes berechtigtes Interesse für die Haltung eines gefährlichen Hundes fordern.
00:03:45: Das ist in der Praxis tatsächlich ein großes Problem, denn es genügt gerade nicht zu sagen zum Beispiel ich finde die Rasse so toll.
00:03:52: Das bedeutet also ein sogenanntes Liebhaberinteresse genügend grade Nicht.
00:03:56: man sagt juristisch dass der Begriff des berechtigten Interesses eng auszulegen ist.
00:04:02: Im Rheinland-Pfalz ist es zum Beispiel so, dass ein berechtigtes Interesse in Betracht kommt.
00:04:07: Wenn ein Hund sich im rheinlandfälzischen Tierheim befindet an eine Privatperson herausgegeben werden kann und ihm ebenso die dauerhafte Unterbringung in einem Tierheimzwinger erspart werden kann.
00:04:20: Das ist ein Beispiel für ein berechigtes interesse Und zeigt tatsächlich denke ich schon das Problem in der Praxis wenn sich nämlich jemand einen Listenhund z.B.
00:04:30: holt, der nicht aus einem Tierheim kommt sondern zum Beispiel von einem Züchter beispielsweise aus Niedersachsen.
00:04:38: Da gibt es nämlich keine Rasseliste.
00:04:41: das heißt keine Hunderasse gilt als vermutet gefährlich und erlaubnispflichtig.
00:04:47: Das ist tatsächlich dann um da nochmal den Bogen zu Rheinland-Pfalz zu schlagen wenn ich mit zum Beispiel vom Züchter in Nieder Sachsen einen Hund hole der in Rheinland-Pfalz auf der Rasseliste steht.
00:04:57: Dann hatte ich da kein berechtigtes Interesse, weil ich eben die Rasse so toll finde, begründen können und dann habe ich ein Problem ob ich diesen Hund halten darf oder ob ich ihn abgeben muss.
00:05:08: Genau!
00:05:08: Und weil ich gerade gesagt hab Niedersachsen, die haben keine Rasseliste das niedersächsische Hunde gesetzt, da würde ich jetzt gern als nächstes drauf kommen, weil Nieder Sachsen macht tatsächlich so einiges anders in seinem Hundegesetz.
00:05:21: Zum Beispiel muss jeder, bis auf wenige Ausnahmen der einen Hund hält nachweisen das er sachkundig ist.
00:05:28: Heißt Hundehalter und Hunderhalte-Rimmen die sich nach dem ersten Juli zwei Tausend Elf erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als Sachkundiggelden die müssen den Nachweis einer Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
00:05:45: Das ist so, dass vor der Anschaffung des Hundes dann eben eine theoretische Sackkunde Prüfung abgelegt werden muss und im ersten Jahr nach der Anschaffen des Hundens auch eine praktische Sachkundeprüfung.
00:05:57: In bestimmten Fällen kann diese Pflicht zum Nachweis der Sachkunde entfallen wenn jetzt zb nach dem Gesetz, die Sachkunde vermutet wird.
00:06:04: Also zum Beispiel wenn ich ein Tierarzt bin dann geht das Gesetz davon aus Ich bin hinreichend sachkundig.
00:06:10: oder zum Beispiel, wenn ich langjähriger Hundehalter bin
00:06:13: Wie ist denn deine Einschätzung als Rechtsanwältin zu dieser, ja zu dieser Sachkundeprüfung?
00:06:21: Also ich finde es tatsächlich sehr sinnvoll.
00:06:24: Ich habe ja gesagt, Niedersachsen hat keine Rasseliste und es ist ja generell so dass man über diese Thematik ob eine Gefährlichkeit schon anhand einer bestimmten Hunderasse festgemacht werden kann.
00:06:35: Darüber kann man sowieso ja extrem streiten.
00:06:39: Und die Regelung die Niedtersachsen da aber getroffen hat zeigt wie ich finde etwas sehr wichtiges.
00:06:45: Die zeigt nämlich die Verantwortung beim Hunderhalter, weil theoretisch kann ja jeder Hund gefährlich werden wenn er nicht richtig geführt wird und deswegen finde ich es sehr gut und richtig und wichtig die Verantwortung beim Hundehalter anzusiedeln.
00:07:01: Eine weitere Besonderheit in Niedersachsen die auch so ein bisschen da mit einher geht ist eben es gibt auch eine Pflicht zum Abschluss einer Unterhalterhaftpflichtversicherung.
00:07:11: Also nicht nur für gefährliche Hunde, sondern für jeden Hund und das finde ich auch super sinnvoll weil jeder Hund losgelöst von seiner Rasse kann Schäden verursachen!
00:07:22: Und wenn der Halter es dann nicht zahlen kann, dann soll natürlich nicht der Geschädigte der Leidtragende sein.
00:07:28: Auch für die Halter ist das natürlich eine Entlastung und ein wichtiges Backup, weil der kann denn schon ausschließen, dass durch seinen Hund einmal einen Schaden entsteht.
00:07:36: Und er kann mitunter natürlich sehr hoch sein.
00:07:40: Gibt es in Niedersachsen auch Besonderheiten?
00:07:42: In Bezug auf gefährliche Hunde?
00:07:44: Ja tatsächlich!
00:07:45: Nieder Sachsen ist für uns wenn wir Gefährlichkeits-Einstoffungsverfahren haben immer so'n bisschen ja ich sag mal ne Vorweghörde.
00:07:54: In Niedersachsen entscheidet die Behörde quasi nach Aktenlage, ob ein Hund als gefährlich eingestuft wird.
00:07:59: Also die Behöden schauen sich dann nicht etwa den konkreten Hund an durch eine Begutachtung oder so, sondern es wird einfach geprüft wenn es zu einem Vorfall kommt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einstufung erfüllt sind und dann wird der Hund als gefährlich eingeschuft ohne dass man quasi den konkreten Hund gesehen hat.
00:08:20: Und da ist es dann auch so eingestuft, dann hat man auch wieder die erfrechende Erlaubnispflicht.
00:08:26: Du hast gerade gesagt in Niedersachsen gibt es keine Rasseliste?
00:08:30: Ist Niednersachsen das einzige Bundesland?
00:08:33: Nee!
00:08:33: Es gibt auch andere Bundesländer, die keine Rasserliste haben.
00:08:36: Das sind zum Beispiel Thüringen und Schleswig-Holstein – die haben auch keine.
00:08:40: Dann würde ich gerne mal noch über Hessen sprechen.
00:08:43: Hessen habe ich auch sehr, sehr häufig und ist ja bei uns tatsächlich einfach in der Meere.
00:08:50: Rasselisten, also zum Beispiel Hessen hat eine Rasselliste.
00:08:54: Die ist viel länger als die Rassaliste in Rheinland-Pfalz.
00:08:58: Die hessische Hundeverordnung sieht
00:09:02: z.B.,
00:09:03: ich sage mal so ein bisschen als Besonderheit vor dass die Behörde nach mindestens drei Jahren unter gewissen Voraussetzungen feststellen kann das für den Hund keine Erlaubnis mehr zu führen erforderlich ist und die Vorausetzung dafür is ein positiver Wesenstest d.h.
00:09:20: gibt es da schon in zeitlicher Hinsicht, in Bezug auf die Entwicklung eines Hundes eine gewisse Dynamik.
00:09:27: Dafür ist es in Hessen so Kraftgesetzes dürfen gefährliche Hunde nur einzeln ausgeführt werden?
00:09:33: Das ist für Mandanten ein großes Problem oder kann oft ein Problem sein wenn sie mehrere Hunde haben weil dann habe ich da die Situation dass ich mit den Hunden einzeln spazieren gehen muss oder immer mit mehreren Personen spazierend gehen muss.
00:09:49: Und das kann natürlich für Hunderhalter, für Mehrhundehalter durchaus im Alltag eine ganz erhebliche Einschränkung darstellen wenn ich meinen zwei drei Hunden nicht mehr zusammenspazierengehen darf.
00:10:01: und in Hessen ist es auch so, dass gefährliche Hunde nur von Personen geführt werden die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen.
00:10:09: also gefährliche hunde dürfen unter anderem nur von Personen geführt werden, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
00:10:16: Die selber den Sachkundenachweis besitzen und zuverlässig sind.
00:10:21: Wir hatten es gerade schon.
00:10:22: Zuverläßigkeit wird nachgewiesen durch ein leeres Führungszeugnis.
00:10:28: Das ist also auch eine ganz erhebliche Hürde für das Führen, also für das Spazierengehen mit einem Hund.
00:10:34: quasi in Hessen besteht für gefährliche Hunde auch ne Leinflicht Kraftgesetzes Aber tatsächlich eine Ausnahme, wenn ein Hund einen Wesenstest bestanden hat.
00:10:45: Dann entfällt für ihn diese Leinenpflicht!
00:10:48: Dann lass uns doch auch noch in andere Bundesländer schauen wo es vielleicht irgendwelche Besonderheiten gibt?
00:10:54: Ja, eine Sache habe ich noch mitgebracht und zwar Baden-Württemberg.
00:10:58: In Baden Württembergen ist es so dass die Verordnung zwischen Kampfhunden entscheidet das bezieht sich wieder auf einer Rasseliste der Begriff Kampfhunde und zwischen gefährlichen Hunden, also Hunde, die aufgrund eines Vorfalls als gefährlich eingestuft wurden.
00:11:14: Und es ist so, die einzelnen Landeshundegesetze und Hundeverordnung sehen eben Situationen vor.
00:11:22: wenn sie erfüllt sind dann erfolgt eine Gefährlichkeits-Einstufe um zum Beispiel wenn Hunde bis six sind Wenn Sie in aggressiver oder gefahrt runderweise Menschen angesprungen haben.
00:11:31: Und in Baden-Württemberg ist es zum Beispiel so, dass auch das unkontrollierte Hetzen oder Reisen von Wild als Grund zur Gefährlichkeitseinstufung in der Verordnung steht.
00:11:41: Heißt wenn dein Hund über den Acker rennt im Baden Württembergh und unkonstruiert rehehetzt dann kann das reichen um ihn als gefährlich einzustufen.
00:11:51: In Baden Württmberg gibt's Rassen da wird die Gefährlichkeit vermutet Die Kampfhundereigenschaft auch wieder... widerlegt werden kann.
00:12:02: Und bei anderen Rassen wird die Kampfhunde-Eigenschaft festgestellt.
00:12:06: erst, also nicht vermutet aufgrund der Rasse sondern bei manchen Rassen, wird die kampfhundereigenschaft bestellt wenn sich Anhaltspunkte für eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit ergeben.
00:12:17: Also das ist in Baden-Württemberg nochmal differenziert und da muss man tatsächlich auch was diese Begrifflichkeiten, Kampfhünde gefährlicher Hund
00:12:26: usw.,
00:12:26: und diese Wiederlegung der Eigenschaft angeht sehr genau hinschauen.
00:12:31: Jetzt haben wir viel darüber gehört, was es in den Bundesländern für Besonderheiten gibt.
00:12:35: Gibt es so etwas wie ein Sinn und Zweck, denen aber alle landesrechtlichen Regelungen gemeinsam haben?
00:12:41: So unterschiedlich Sie auch sind, wie wir gehört haben.
00:12:44: Ja das auf jeden Fall!
00:12:45: Sind uns weg.
00:12:46: hinter allen landes rechtlichen Regelung ist die Gefahrenabwehr.
00:12:50: Die Gesetze beziehungsweise die Verordnung sollen dieser Gefahren diesen Gefahren begegnen und eben regeln, wie mit den Gefahren die von gefährlichen Hunden ausgehen umzugehen ist.
00:13:03: Und das halt eben auf landesrechtlicher Ebene so dass jedes Bundesland das in eigener Verantwortung umsetzen kann.
00:13:11: Danke fürs Zuhören!
00:13:12: Wir freuen uns wenn Sie den Podcast abonnieren und wir freuen uns natürlich auch über entsprechende Bewertungen
00:13:22: Der Podcast mit der Expertin für Recht rund ums Tier, Rechtsanwält in Jannajapa.
00:13:28: Alle Informationen aus diesem Podcast dienen der allgemeinen Information – sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können und sollen diese auch nicht
00:13:38: ersetzen!
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